"Das geht, das ist bei mir auch durchgegangen"

Grundsätzlich lassen sich im Internet zahlreiche Tipps und Tricks finden, mit welchen Ausgaben (und Tricks) sich das freiberufliche Einkommen reduzieren lässt, jedoch darf man die meisten als eher zweifelhaft einstufen. Besonders in Foren hört man dann oft Sätze wie: "Das geht, das ist bei mir auch durchgegangen", was schon von einem grundsätzlichen Verständnisproblem zeugt. Denn ob etwas beim Finanzamt "durchgeht" oder nicht liegt zuallererst daran, ob beim Finanzamt überhaupt jemand die Erklärung genauer geprüft hat.



So können viele Sachverhalte zwar im individuellen Fall nicht bemängelt worden sein, würden jedoch einer genaueren Prüfung des Finanzamts nicht standhalten. Wenn z.B. jemand sagt, dass er seinen 2000 Euro Laptop in einem Jahr als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen konnte, dann kann dieser Ratschlag sicherlich nicht verallgemeinert werden, auch wenn dieser Fall individuell so "durchgegangen" ist. Nützliche Ratschläge lassen sich gut daran erkennen, dass sie sich auf Steuergesetze und/oder richterliche Entscheidungen zu strittigen Fragen beziehen.



Zudem gibt es immer wieder Änderungen in den Steuergesetzen, die man selber vielleicht gar nicht mitbekommt. Ein aktuelles Beispiel ist die Sofortabschreibung von Computern, Zubehör und Software ab dem 1. Januer 2021.




"Das geht nicht, das habe ich schon probiert"


Der umgekehrte Fall ist jedoch ebenso interessant: Trotz des Versuches die Steuergesetze möglichst eindeutig zu formulieren, gibt es notgedrungen immer viele Fälle, die letztlich im Ermessensspielraum des Bearbeiters beim Finanzamt liegen. Erscheint diesem Bearbeiter in der Erklärung eine Zahl oder ein Feld auffällig, dann wird meistens der Anspruch zuerst einmal komplett abgelehnt. Einen Hinweis auf die Gründe bekommt man erst durch einen Blick in den kleingedruckten Anhang beim Steuerbescheid. Dort steht dann meistens ein sehr knappe Erklärung, warum dieser Aufwand oder jene Ausgabe nicht steuerlich geltend zu machen ist.



Erklärungsbedürftig sind typischerweise ungewöhnliche Anschaffungen, die man absetzen möchte. In der Regel ist erst einmal ein Anruf oder eine Mail sehr hilfreich, um sich die Ablehnung genauer erklären zu lassen und auch selber noch einmal darzustellen, weshalb man denkt, den erklärten Anspruch zu haben. Da man sich seinen Bearbeiter nicht aussuchen kann, können solche Dialoge hier sehr konstruktiv oder aber auch sehr stur verlaufen.



Unsere persönliche Erfahrung ist jedoch, dass es aus dem Wald schallt, wie man hineinruft und die meisten Mitarbeiter des Finanzamts sehr freundlich bereit sind, auch nach einer Ablehnung die dargelegten Argumente anzuhören und die Sache erneut einzuschätzen. Unser persönlicher Eindruck aus Geschichten der letzten Jahrzehnte ist zudem, dass es sich in den wenigsten Fällen lohnt, gegenüber dem Finanzamt schweres Geschütz aufzufahren, um seinen vermeintlichen Anspruch "durchzuboxen". Erfahrungsgemäß gibt es Leute, die sich auf einen regelrechten Kleinkrieg mit dem Finanzamt begeben, wofür uns unsere Lebenszeit zu schade wäre. Wenn es um wirklich relevante Beträge geht, würden wir solche Fälle dann an einen Steuerberater durchreichen. Den man dann zwar extra bezahlen muss, aber ebenfalls gleich wieder absetzen kann.




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